Wärmeschutzberechnung; bautechnischer Nachweis

Die Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz ist grundsätzlich bei der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen.

Description

Die Nachweispflicht besteht für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben unabhängig von der Verfahrensart. Die Berechnungen müssen den nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften geforderten Wärmeschutz nachweisen.

Bautechnische Nachweise gelten auch dann als Bauvorlagen, wenn sie der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen sind. Der Wärmeschutz wird nicht bauaufsichtlich geprüft.

Status 08.05.2012

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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