Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) registriert werden.
Description
Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Registrierung von Ausbildungseinrichtungen (Registered Facilities - RF) für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Der Antrag muss enthalten:
- Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
- Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem Name und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Person sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Erlaubnis abhängt;
- Angabe der Staatsangehörigkeit, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist; die Staatsangehörigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen;
- Kopien der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
- Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.
Ferner sind mit dem Antrag folgende Angaben zu machen:
- Name und Anschrift, unter der die Ausbildungseinrichtung betrieben wird;
- Name des/der Betreiber/s oder Vertretungsbefugten;
- Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Fluglehrer unter Angabe der Qualifikationen;
- Name und Anschrift des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt werden soll sowie Name des Unternehmers des Flugplatzes;
- Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
- Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Nachtflugqualifikation, Klassenberechtigungen - z.B. Reisemotorsegler, sonstige Berechtigungen – z.B. Kunstflugberechtigung, Wolkenflugberechtigung);
- Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
- Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
- Sonstige zweckdienliche Angaben;
- Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 20 Abs. 2 oder 3 LuftVZO genannten Vorschriften
Die Luftämter überprüfen anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob
- der Antragsteller und das gesamte Lehrpersonal persönlich geeignet sind,
- das Lehrpersonal in Besitz der erforderlichen Lehrberechtigungen ist,
- der Flugplatzhalter der Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll, zugestimmt hat und
- die Nachweise über die Ausbildungsluftfahrzeuge vollständig und aktuell sind.
Required documents
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Amtliches Führungszeugnis
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Kopien der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals
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Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen
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Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll
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Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen
einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
Fees
Registrierung der Ausbildungseinrichtung: 250,00 €
(zzgl. weiterer etwa erforderlicher Einzelerlaubnisse: 100,00 – 200,00 €)
Status 21.05.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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