Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus

Description

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für Aufwendungen zum Wohnungsbau eine Wohnungsbauprämie erhalten. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Jedes Jahr sind Sparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten begünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der prämienbegünstigten Sparleistungen.

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird von den Bausparkassen in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.

Requirements

Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr nicht mehr als 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten betragen.

Deadlines

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie bis zum 31.12. des auf das Sparjahr folgenden übernächsten Jahres beim Bausparunternehmen eingereichen.

Remedy

Einspruch

Status 27.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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