Tierschutzrecht; Sachkundeprüfung und Sachkundebescheinigung

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Description

Im Rahmen der Erlaubniserteilung für erlaubnispflichtige Tierhaltungen ist die Sachkunde des Antragstellers durch Fachgespräche bei der Behörde nachzuweisen (=Sachkundeprüfung). Der Inhalt richtet sich nach der beabsichtigten Tätigkeit, der Art der Tierhaltung, der Tiere etc.

Für den Tiertransport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis und für das berufsmäßige Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Prüfung erteilt werden.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 25.04.2012

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