Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln

Description

Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus.

Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die sog. Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden muss.

Nähere Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Vorsorgevollmacht finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz , die Sie unter der unten angegebenen Internetadresse kostenlos herunterladen können (siehe "Weiterführende Links").

Ihre Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Zweifelsfall von einem Betreuungsgericht aufgefunden wird, das dann Ihren Vorsorgebevollmächtigten benachrichtigen kann. Antragsformulare für die Registrierung erhalten Sie bei der

Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister -
Postfach 08 01 51
10001 Berlin

oder im Internet (Link siehe "Weiterführende Links"). Dort können Sie eine Registrierung auch online vornehmen.

Requirements

Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht notwendig. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Bei der Abfassung einer Vollmacht können Sie selbstverständlich auch den Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars einholen.

Die notarielle Beurkundung einer Vollmacht ist nicht allgemein vorgeschrieben, aber stets notwendig, wenn sie den Bevollmächtigten zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien des Vollmachtgebers zu veräußern oder Immobilien für den Vollmachtgeber zu erwerben, ist eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht durch den Notar oder den Urkundsbeamten der Betreuungsbehörde erforderlich.  

Fees

  • Für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht fallen Beurkundungsgebühren an, die sich nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers richten und zwischen 20,- € und 500,- € liegen. Meist bewegt sich die Beurkundungsgebühr im Bereich von 50,- € bis 160,- €. Die Gebühren können höher sein, wenn in einer Urkunde mehrere Vollmachten oder zugleich eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung enthalten sind.

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Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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