Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Zulassung von Untersuchungsstellen

Eröffnung und Betrieb einer Untersuchungsstelle für die Durchführung von Untersuchungen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Description

Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Untersuchungsstelle für die Durchführung von Untersuchungen nach § 18 BBodSchG sind unten stehende Genehmigungen und Anzeigen erforderlich.

Requirements

keine

Deadlines

keine

Required documents

  • Antrag auf Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) vom 3. Dezember 2001
  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gem. § 14 VSU)

    siehe Antragsformular

  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gem. § 14 VSU)

    siehe Antragsformular

  • Verpflichtungs- und Einverständniserklärung

    siehe Antragsformular

  • Ggf. Akkreditierungsurkunde mit Anlage

    bei Berücksichtigung einer bestehenden Akkreditierung

  • Ggf. letzter Begutachtungsbericht der Akkreditierungsstelle

    bei Berücksichtigung einer bestehenden Akkreditierung

  • Ggf. Zulassungsbescheid mit Anlage

    bei Berücksichtigung einer entsprechenden Zulassung in einem anderen Bundesland

Fees

  • Folgende Kosten können entstehen:

    1. Verwaltungskosten (zzgl. Kosten für die entsprechende Kompetenzüberprüfung)

    • 240,- EURO für Erstzulassung je Zulassungsverfahren pauschal
    • 120,- EURO für Zulassungsverlängerung je Zulassungsverfahren pauschal

    2. Kompetenzüberprüfung für akkreditierte Untersuchungsstellen

    • 400,- EURO für Kompetenzüberprüfung und -überwachung im gesamten Zulassungszeitraum für bis zu 3 Untersuchungs-(Teil-)bereiche unter Berücksichtigung einer anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Unterlagenprüfung). Der Zulassungszeitraum beträgt 5 Jahre bzw. hat die Gültigkeitsdauer einer zur Anerkennung vorgelegten Akkreditierung.
    • 75,- EURO für jeder weitere Untersuchungs- (Teil-)bereich im Zulassungszeitraum (Unterlagenprüfung)

    3. Kompetenzüberprüfung für nicht akkreditierte Untersuchungsstellen

    • 800,- EURO für Kompetenzüberprüfung für bis zu 3 Untersuchungsbereiche ohne Berücksichtigung einer anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Zulassungszeitraum 2) (Unterlagenprüfung)
    • 150,- EURO für jeder weitere Untersuchungsbereich im Zulassungszeitraum (Unterlagenprüfung)
    • 560,- EURO für Auditierung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) (alle 5 Jahre)
    • 400,- EURO für Wiederholauditierung des QMS nach jeweils 2,5 Jahren
    • 160,- EURO für Auditierung je Untersuchungsbereich (alle 2,5 Jahre) zzgl. Reisekosten

    4. 150,- EURO für Bestätigung einer bestehenden Zulassung anderer Bundesländer

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status 25.04.2012

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