Eröffnung und Betrieb einer Untersuchungsstelle für die Durchführung von Untersuchungen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Description
Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Untersuchungsstelle für die Durchführung von Untersuchungen nach § 18 BBodSchG sind unten stehende Genehmigungen und Anzeigen erforderlich.
Required documents
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Antrag auf Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) vom 3. Dezember 2001
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Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gem. § 14 VSU)
siehe Antragsformular
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Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gem. § 14 VSU)
siehe Antragsformular
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Verpflichtungs- und Einverständniserklärung
siehe Antragsformular
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Ggf. Akkreditierungsurkunde mit Anlage
bei Berücksichtigung einer bestehenden Akkreditierung
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Ggf. letzter Begutachtungsbericht der Akkreditierungsstelle
bei Berücksichtigung einer bestehenden Akkreditierung
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Ggf. Zulassungsbescheid mit Anlage
bei Berücksichtigung einer entsprechenden Zulassung in einem anderen Bundesland
Fees
- Folgende Kosten können entstehen:
1. Verwaltungskosten (zzgl. Kosten für die entsprechende Kompetenzüberprüfung)
- 240,- EURO für Erstzulassung je Zulassungsverfahren pauschal
- 120,- EURO für Zulassungsverlängerung je Zulassungsverfahren pauschal
2. Kompetenzüberprüfung für akkreditierte Untersuchungsstellen
- 400,- EURO für Kompetenzüberprüfung und -überwachung im gesamten Zulassungszeitraum für bis zu 3 Untersuchungs-(Teil-)bereiche unter Berücksichtigung einer anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Unterlagenprüfung). Der Zulassungszeitraum beträgt 5 Jahre bzw. hat die Gültigkeitsdauer einer zur Anerkennung vorgelegten Akkreditierung.
- 75,- EURO für jeder weitere Untersuchungs- (Teil-)bereich im Zulassungszeitraum (Unterlagenprüfung)
3. Kompetenzüberprüfung für nicht akkreditierte Untersuchungsstellen
- 800,- EURO für Kompetenzüberprüfung für bis zu 3 Untersuchungsbereiche ohne Berücksichtigung einer anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Zulassungszeitraum 2) (Unterlagenprüfung)
- 150,- EURO für jeder weitere Untersuchungsbereich im Zulassungszeitraum (Unterlagenprüfung)
- 560,- EURO für Auditierung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) (alle 5 Jahre)
- 400,- EURO für Wiederholauditierung des QMS nach jeweils 2,5 Jahren
- 160,- EURO für Auditierung je Untersuchungsbereich (alle 2,5 Jahre) zzgl. Reisekosten
4. 150,- EURO für Bestätigung einer bestehenden Zulassung anderer Bundesländer
Status 25.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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