Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden. Das Verfahren ist antragsgebunden. Die Regierung überprüft auch anhand einer Ortsbesichtigung, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Von der Zulassungspflicht gibt es teils sehr komplizierte Ausnahmen (z.B. Primärproduktion, Einzelhandel in bestimmten Fällen). Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde oder der Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.
Description
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltunsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die dann den Antrag an die Regierung weiter leitet.
Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Regierung. Dabei wird geprüft, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt sind. Bei der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen eines Betriebs hat die zuständige Behörde tierärztliche Sachverständige hinzuzuziehen. Die Zuziehung weiterer, nicht-tierärztlicher Sachverständiger ist möglich. Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
Von der Zulassungsentscheidung unberührt sind ggf. weitere erforderliche Genehmigungen wie Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung etc. Dies ist vom konkreten Einzelfall abhängig und sollte an der zuständigen Genehmigungsbehörde - in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) - erfragt werden.
Requirements
Persönliche Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
Fachliche Voraussetzungen
sehr einzelfallabhängig
Insgesamt müssen sämtliche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die erforderlichen Lebensmittelhygienevorschriften eingehalten werden.
Required documents
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Betriebsspiegel
genaue Beschreibung Anlage 6 TierLMHV
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Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss sowie Maschinenaufstellung (je nach Betriebsgröße; nicht bei handwerklich strukturierten Betrieben)
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Nachweis der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
ggf. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Selbstauskunft
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Auszug aus dem Katasteramt
soweit erforderlich
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Kopie der Gewerbeanmeldung
Fees
- Gebühren (150 € bis 10.000 €) zzgl. Auslagen
Status 22.12.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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