Mit dem Bürgerantrag haben die Gemeindebürger die Möglichkeit, das zuständige Gemeindeorgan mit einer gemeindlichen Angelegenheit zu befassen.
Description
Der Bürgerantrag ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Requirements
Ein Bürgerantrag muss sich auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag muss von mindestens 1% der Gemeindeeinwohner, die zugleich Gemeindebürger sind, unterschrieben sein. Er muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.
Deadlines
Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Status 06.03.2012
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