Kinderzulage

Die Kinderzulage ist eine Zusatzförderung für selbstnutzende Haus- oder Wohnungseigentümer mit Kindern.

Description

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bauherr oder Erwerber einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung Eigenheimzulage erhalten. Wohneigentümern mit haushaltszugehörigen Kindern wird dann neben dem Fördergrundbetrag (sog. Objektförderung) zusätzlich eine Kinderzulage von 800 € pro Jahr und Kind gewährt.

Die Kinderzulage wird nur für die Jahre des Förderzeitraums gewährt, in denen der Wohneigentümer oder sein Ehegatte zumindest für einen Monat Kindergeld oder bei der Einkommensbesteuerung einen Freibetrag für Kinder erhält.


Informationen zur Eigenheimzulage finden Sie unter "Verwandte Themen".

Requirements

Die Kinderzulage kann nur zusammen mit dem Fördergrundbetrag nach dem Eigenheimzulagengesetz gewährt werden. Hierzu ist ein ''Antrag auf Eigenheimzulage'' beim Finanzamt einzureichen.

Required documents

  • Geburtsurkunde (ggf.)

Legal bases

Remedy

Einspruch

Related issues

Status 07.11.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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