Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2007-2013

Durch das Ziel-3-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2007-2013 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.

Description

Das EU-Programm Ziel-3 Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2007-2013 (INTERREG IV) baut auf dem INTERREG III A-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik  2000-2006 auf.

Durch das Ziel-3-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik 2007-2013 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.

Zielsetzung des Programms ist, die Weiterentwicklung  des bayerisch-tschechischen Grenzgebietes zu einem gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und  Arbeitsbedingungen der Menschen.

Eine Förderung ist in den folgenden Bereichen möglich:

  • Priorität 1: Wirtschaftliche Entwicklung, Humanressourcen und Netzwerke (z.B. wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Wirtschaftsraumes, Tourismus, Freizeit und Erholung, berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Gesundheit, Soziales, Zivil- und Katastrophenschutz, Netzwerke)
  • Priorität 2: Raum- und Umweltentwicklung (z. B. Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung und Entwicklung des ländlichen Raumes, Verkehr)

Fördervolumen: Für den gesamten Zeitraum 2007-2013 stehen EFRE-Mittel in Höhe von rd. 115 Mio € für das Fördergebiet Bayern-Tschechien zur Verfügung.

Fördergebiet: Zum Ziel 3-Fördergebiet gehören die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge, die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz sowie die Bezirke Plzensky kraj (Bezirk Polsen), Karlovarsky kraj (Bezirk Karlsbad) dund Jihocesky kraj (Bezirk Südböhmen).

 

Es ist zwischen Förderbedingungen für Großprojekte und Förderbedingungen für Kleinprojekte zu unterscheiden. Grundlegende Förderbedingungen sind:

1.) Bei Projekten mit über 25.000 € Gesamtkosten (Großprojekte) benennen die Projektpartner gem. Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 aus ihrer Mitte einen federführend zuständigen Partner ("Leadpartner"). Unabhängig davon müssen die beteiligten Partner gem. Art. 19  der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:

  •  gemeinsame Ausarbeitung
  •  gemeinsame Durchführung
  •  gemeinsames Personal
  •  gemeinsame Finanzierung

Der Leadpartner stellt einen gemeinsamen zweisprachigen (deutsch-tschechischen) Antrag zur Förderung des Gesamtprojekts bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle.

Die an dem Projekt beteiligten Partner schließen eine standardisierte Partnerschaftsvereinbarung ab. Diese ist von allen Partnern zu unterzeichnen und mit dem Antrag einzureichen.

Antragsbearbeitende Stellen in Bayern: Regierung von Oberfranken, Regierung der Oberpfalz, Regierung von Niederbayern (für weitere Informationen siehe  "Weiterführende Links").

Antragsbearbeitende Stellen in Tschechien: Bezirk Karlsbad, Bezirk Pilsen, Bezirk Südböhmen (für weitere Informationen siehe "Weiterführende Links").

Anträge können zu jeder Zeit gestellt werden. Fällt die Antragsprüfung positiv aus, wird das Projekt dem so genannten Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der binational (deutsch-tschechisch) besetzte Begleitausschuss tritt in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr zusammen, nimmt die Projektauswahl vor und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Höhe der EU-Förderung. Wesentliches Kriterium bei der Auswahl von Projekten ist die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

2.) Bei Projekten mit bis zu  25.000 € Gesamtkosten (Kleinprojekte) erfolgt die Förderung über den Dispositionsfonds der Euregios. Die Partner müssen auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:

  • gemeinsame Ausarbeitung
  • gemeinsame Durchführung
  • gemeinsames Personal
  • gemeinsame Finanzierung.

Der bayerische Partner stellt einen tschechischsprachigen Antrag zur Förderung eines tschechischen Projektteils bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle.

Antragsbearbeitende Stellen in Bayern und Tschechien: Euregio Bayerischer Wald-Böhmer Wald-Unterer Inn, Euregio Egrensis (für weitere Informationen siehe "Weiterführende Links").

Anträge können zu jeder Zeit gestellt werden. Fällt die Antragsprüfung positiv aus, wird das Projekt dem Ausschuss der jeweiligen Euregio vorgelegt. Der binational (deutsch-tschechisch) besetzte Begleitausschuss tritt in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr zusammen, nimmt die Projektauswahl vor und entscheidet eigenständig und unabhängdig über die Höhe der EU-Förderung. Wesentliches Kriterium bei der Auswahl von Projekten ist die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Requirements

Bei Projekten mit über 25.000 € Gesamtkosten (Großprojekte) sind  die gemeinsamen zweisprachigen (deutsch-tschechisch) Anträge zur Förderung des Gesamtprojekts durch den Leadpartner bei der antragsbearbeitenden Stelle einzureichen. Eine standardisierte Partnerschaftsvereeinbarung zwischen den Partnern ist abzuschließen.

Bei Projekten mit bis zu 25.000 € Gesamtkosten (Kleinprojekte) ist durch den bayerischen Partner ein deutschsprachiger Antrag zur Förderung eines bayerischen Projektteils bzw. durch den tschechischen Partner ein tschechischsprachiger Antrag zur Förderung eines tschechischen Projektteils bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle einzureichen.

Deadlines

Grundsätzlich bestehen keine Fristen.

Status 23.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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