Apostille und Legalisation; Beglaubigung von Urkunden von Landesbehörden und Kommunen zur Verwendung im Ausland

Beglaubigung von öffentlichen Urkunden der Landesbehörden und Kommunen zur Verwendung im Ausland

Description

Die Regierungen beglaubigen durch Erteilen einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 oder im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sind. Vielfach geht es um Urkunden der Standesämter, Meldebescheinigungen, Schul- oder Hochschulzeugnisse usw.
Bei Dokumenten aus dem Justizbereich wie Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig.

Requirements

Wer eine Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren benötigt, kann sich formlos mit einem kurzen Brief (teilweise werden auch Antragsformulare im Internet angeboten) an die zuständige Regierung wenden und dabei sein Anliegen schildern (Apostille oder Beglaubigung? Für welchen ausländischen Staat?). Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. Im Regelfall dauert die Erledigung über den Postweg nur wenige Tage. In Eilfällen kann die Sache - nach telefonischer Terminvereinbarung - auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erledigt werden.

Fees

  • Die Erteilung der Apostille und die Beglaubigung im Rahmen des Legalisationsverfahrens sind gebührenpflichtige Amtshandlungen, für die eine Rahmengebühr vorgesehen ist. Für jede Urkunde ist mit einer Gebühr von etwa 15,00 Euro zu rechnen. Näheres erfahren Sie bei den zuständigen Regierungen.

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Status 09.11.2011

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