Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Alterssicherung der Landwirte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Rentenantrag, Wartezeit) bei Versicherungsfällen infolge von Krankheit und bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen unterschiedliche Rentenleistungen. Renten können auch Kriegsopfern sowie besonderen Personengruppen (Vertriebene, Aussiedler) im Rahmen des Lastenausgleichs gewährt werden. Betriebsrenten siehe Betriebliche Altersversorgung
Es können folgende Rentenarten gezahlt werden:
Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente als Rente wegen voller oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erziehungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrenten (Hinterbliebene, Hilfen für)
Knappschaftsversicherung Siehe oben Rentenversicherung sowie Knappschaftsversicherung (Knappschaftliche Rentenversicherung)
Unfallversicherung Verletzten- und Berufskrankheitenrente von Amts wegen, Hinterbliebenenrente (
Hinterbliebene, Hilfen für)
Alterssicherung der Landwirte Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente, Überbrückungsgeld (siehe Alterssicherung der Landwirte)
Kriegsopferversorgung Kriegsopferrenten, (siehe auch Hinterbliebene, Hilfen für)
Lastenausgleich Kriegsschadenrente
Im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten siehe auch Abtretung, Auslandsaufenthalt, Rentenanpassung, Rentenberechnung, Sterbemonat
Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger, Landwirtschaftliche Alterskassen, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt, Bundesausgleichsamt (Kriegsschadensrente)
Status 21.12.2011
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