Die bei den Regierungen angegliederte Gewerbeaufsicht ist umfassend für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig. Sie ist auf vielen Gebieten der Sicherheitstechnik und der Produktsicherheit für den Schutz der Bürger tätig.
Description
Die den Regierungen angegliederte staatliche Gewerbeaufsicht ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unmittelbar nachgeordnete Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in Bayern zu überwachen hat.
In Bayern gibt es 7 Gewerbeaufsichtsämter, die jeweils an eine Regierung angegliedert sind.
Im Vollzug dieser Vorschriften trifft das Gewerbeaufsichtsamt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit. Neben den eigentlichen Arbeitsschutzvorschriften hat das Gewerbeaufsichtsamt Vorschriften zu überwachen, die darüber hinaus auch der technischen Sicherheit, dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit in Heim und Freizeit dienen. Die rasante technische Entwicklung und Innovation erfordert ständig entsprechende Aktivitäten der Gewerbeaufsicht.
Zum Schutz der Arbeitnehmer hat das Gewerbeaufsichtsamt u.a. folgende Aufgaben:
- Besichtigung von Betrieben und Baustellen
- Untersuchung von Unfällen, Schadensfällen und Berufskrankheiten,
- Information von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Betriebsvertretungen, Architekten usw. zu allen sicherheitstechnischen, ergonomischen, arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Fragen,
- Überwachung der Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere bei der Einhaltung der zulässigen Luftschadstoff-Grenzwerte am Arbeitsplatz sowie bei der Einhaltung von Verwendungsbeschränkungen und Verboten bestimmter Gefahrstoffe,
- Erstellung von Gutachten in Berufskrankheitenverfahren für die Unfallversicherungsträger,
- Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzten,
- Überprüfung der Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten und deren Tätigkeit in den Betrieben,
- Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen,
- Erteilung von Ausnahmen, Erlaubnissen, Genehmigungen,
- Abgabe von Stellungnahmen und Gutachten zu Anfragen anderer Behörden,
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des sozialen Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitschutzes,
- Überprüfung der Entgeltzahlungen an Heimarbeiter.
Im Hinblick auf die Vorschriften, die auch dem Schutz der Öffentlichkeit dienen, kommen nachstehende Aufgaben hinzu:
- Überprüfung technischer Geräte bei Herstellern, Importeuren und Ausstellern und die technische Beratung zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Geräten,
- Überwachung des Einsatzes ünd des lnverkehrbringens von Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote,
- Überwachung der Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer von Gefahrgut zum Transport auf der Straße sind,
- Beaufsichtigung der Herstellung, Abgabe, Lagerung und Verwendung von Sprengstoffen einschließlich Feuerwerksartikeln,
- Prüfung von Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen,
- Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für brennbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckbehälter und Dampfkesselanlagen,
- Überprüfung des Betriebes von medizinisch-technischen Geräten und von Röntgenanlagen, insbesondere zum Schutze der Patienten,
- Kontrolle von Betrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und die Prüfung der Sicherheitsanalysen hinsichtlich des Arbeitsschutzes,
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen in den Betrieben,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu staatlichen Vorschriften, Richtlinien und Regeln der Sicherheitstechnik (z.B. UW, DIN-, EN-, VDE-Vorschriften).
Zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben haben die Gewerbeaufsichtsbeamten das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Sie sind zur Geheimhaltung der ihnen zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Status 10.10.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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