Integration von schwerbehinderten Menschen – Leistungen für Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer können Leistungen erhalten insbesondere für

  • technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
  • in besonderen Lebenslagen.

Description

Das Integrationsamt kann Arbeitnehmern Leistungen zur Sicherung der Integration in das Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz auch als Darlehen. Die Bemessung der Leistung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Requirements

Der Arbeitnehmer muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

Deadlines

Den Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Integrationsamt gestellt werden.

Required documents

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Mitarbeiters bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
  • Kopie des Feststellungsbescheides des ZBFS
  • Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen

Forms

Fees

  • keine

Remedy

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status 11.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
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