Schwerbehinderte Arbeitnehmer können Leistungen erhalten insbesondere für
- technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
- in besonderen Lebenslagen.
Description
Das Integrationsamt kann Arbeitnehmern Leistungen zur Sicherung der Integration in das Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz auch als Darlehen. Die Bemessung der Leistung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Requirements
Der Arbeitnehmer muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.
Deadlines
Den Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Integrationsamt gestellt werden.
Required documents
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Kopie des Schwerbehindertenausweises des Mitarbeiters bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
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Kopie des Feststellungsbescheides des ZBFS
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Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
Remedy
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Status 11.01.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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