Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Description

Die Kreisverwaltungsbehörden sind für die Entgegennahme der Anmeldung von Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen zuständig. Sie untersuchen die Herkunftsbestände von Ausstellungstieren, stellen Gesundheitszeugnisse aus und überwachen die Tierschauen (artgerechte Unterbringung, Gesundheitsbescheinigungen).

Bei Tierzuchtschauen, Tierbewertungsschauen und Tiersportveranstaltungen, die nach Vorgaben der Tierzuchtgesetzgebung von anerkannten Zuchtorganisationen oder nach vergleichbaren Kriterien von anderen Zuchtverbänden durchgeführt werden, steht in der Regel der Aspekt der Ausstellung, des Wettbewerbs oder der Leistungsprüfung im Vordergrund. Der Verkauf bzw. Tausch von Tieren beschränkt sich dabei auf einzelne Tiere, die auf der Veranstaltung ausgestellt, bewertet bzw. zu Sportzwecken eingesetzt wurden.

Tierbörsen sind Veranstaltungen auf denen Tiere zum Kauf oder Tausch angeboten werden. Sie bedürfen zusätzlich einer tierschuztrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde (siehe unter "Tierschutzrechtliche Erlaubnisse" unter "Verwandte Themen"). Anbieter, die gewerbsmäßig handeln, unterfallen, auch wenn sie an einer Tierbörse teilnehmen, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b TierSchG. Sofern bei Tierschauen bzw. Tiersportveranstaltungen der Verkauf oder Tausch von Tieren über Einzelfälle hinausgeht und dies keine Veranstaltungen tierzuchtrechtlich anerkannter Zuchtorganisationen sind, kann dieser Teil der Veranstaltung eine erlaubnispflichtige Tierbörse darstellen.

In der Regel müssen Sie den Antrag auf Genehmigung einer Tierausstellung persönlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.

Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
  • Angabe zu den ausgestellten Tieren und Tierarten

Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder ggf. der negative Bescheid sowie den Gebührenbescheid wird i.d.R. per Post zugestellt.

Prerequisites

Derzeit besteht lediglich die Verpflichtung, dass ausschließlich Hunde und Katzen ausgestellt werden dürfen, die über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.

Deadlines

Tierschauen sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Die Gebühren belaufen sich zwischen ... und ... Euro.

Status: 03.05.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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