Staatswappen; Führung

Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke.

Description

Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Ist das Wappen für andere Zwecke vorgesehen, etwa für das Siegel einer staatlich anerkannten Privatschule auf Zeugnissen, so müssen Sie sich das genehmigen lassen.

Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes. Die Anträge sind formlos zu stellen.

Fees

  • Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 02.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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