Tierärztlicher Beruf; Erlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung

Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie den tierärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Tierarzt ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes) Ihre Ausbildung in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen haben, oder als deutscher Staatsbürger Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.

Description

Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Tierheilkunde ausüben will, bedarf hierzu der Gestattung. Wenn Sie den tierärztlichen Beruf ausüben wollen, benötigen Sie normalerweise die Approbation als Tierarzt. Die Approbation ist EU/EWR-Bürgern vorbehalten. Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR besitzen oder Ihre Ausbildung in einem Land außerhalb der EU/EWR abgeschlossen haben, ist eine vorübergehende oder eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des tierärztlichen Berufs auch auf Grund dieser jederzeit widerruflichen Erlaubnis zulässig.

Requirements

Grundsätzlich wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie eine vollständig abgeschlossene tierärztliche Ausbildung nach dem Recht des Staates, in dem Sie die Ausbildung erworben haben, nachweisen können.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Zuverlässigkeit
    Dass Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ergibt und
  • Gesundheitliche Eignung
    Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ungeeignet sind und
  • Qualifikation
    eine abgeschlossene tierärztliche Ausbildung nachweisen sowie
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    Nachzuweisen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens Sprache durch ein Zertifikat eines anerkannten Spracheninstituts (z. B.Goethe-Institut).

Fees

  • Die Kosten sind abhängig von der Geltungsdauer. Je angefangenes Halbjahr fallen 50 € an Gebühren an.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status 28.03.2012

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