Jede politische Partei und sonstige organisierte Wählergruppe kann einen Wahlvorschlag einreichen.
Description
Parteien und Wählergruppen, die nicht im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter in anzeigen. Der Landeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen. Befreit von der Beteiligungsanzeige für die Bezirkswahl sind auch die Parteien/Wählergruppen, die zwar nicht im Landtag oder Bundestag, aber im jeweiligen Bezirkstag vertreten sind.
Ein Wahlvorschlag muss u.a. von 1 von Tausend der Stimmberechtigten des Wahlkreises bei der letzten Abstimmung nach dem Landeswahlgesetz, jedoch höchstens von 2.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Partei oder Wählergruppe bei der letzten Landtagswahl (Bezirkswahl) nicht mindestens 1,25 % der gültigen Stimmen in Bayern (bei Bezirkswahlen: im jeweiligen Bezirk) erhalten hat.
Einschlägige Verlage bieten die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke an. Die für die Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Formblätter werden ausschließlich vom jeweiligen Wahlkreisleiter ausgegeben.
Die Wahlvorschläge sind von den Parteien und Wählergruppen für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (jeder Regierungsbezirk bildet einen Wahlkreis) und sind beim Wahlkreisleiter (Regierung) einzureichen. Dort werden die Wahlvorschläge geprüft. Der Wahlkreisausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.
Deadlines
Die Wahlvorschläge sind spätestens 73 Tage vor dem Wahltermin einzureichen.
Status 05.04.2012
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