Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist der älteste Strukturfonds der Europäischen Union (EU). Seit über 50 Jahren ist der ESF das bedeutendste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung, zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zu Investitionen in das Humankapital.
Am 01.01.2007 hat für 27 Mitgliedsstaaten eine neue Programmplanungsperiode (Förderzeitraum 2007-2013) begonnen. Der ESF soll im aktuellen Förderzeitraum 2007 -2013 stärker zu den Beschäftigungszielen und Zielsetzungen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beitragen. Besondere Bedeutung wird dabei den drei Hauptzielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie eingeräumt: Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität, sozialer Zusammenhang und soziale Eingliederung.
Für den Förderzeitraum 2007 -2013 wurden von der EU drei Ziele festgelegt. Das
- Ziel "Konvergenz" besteht in der Beschleunigung der Anpassung der Gebiete mit den größten Entwicklungsrückständen.
- Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" kommt außerhalb der Regionen mit den größten Entwicklungsrückständen zur Anwendung.
- Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" ist der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit gewidmet.
Bayern partizipiert am neuen Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" mit rund 310 Millionen Euro aus Mitteln des ESF. Unter Berücksichtigung der nationalen Kofinanzierung stehen Bayern im aktuellen Förderzeitraum insgesamt 630 Millionen Euro für Aktionen im Bereich des Arbeitsmarktes und zur Integration ins Erwerbsleben zur Verfügung.
Das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist ausgerichtet auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie auf Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels.
Die Bayerische Staatsregierung fördert mit Mitteln aus dem ESF Aktionen zur
- Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen (Berufliche Weiterbildung; Coaching von Existenzgründern; Chancengerechtigkeit im Erwerbsleben)
- Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten (Ausbildungsreife von Jugendlichen; Praxisklassen; Berufsintegrationsjahr; Ausbildungsplätze; Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung; Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen; Betreuung naturschatzfachlich bedeutsamer Gebiete; Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen)
- Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung (Qualifizierung von lanzeitarbeitslosen Frauen und Männern, von Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen und von Menschen mit Migrationshintergrund).
ESF-Mittel werden Bildungsträgern für die Durchführung von Qualifizierungs- und Arbeitsmarktprojekten bewilligt, an denen die jeweiligen Zielgruppen teilnehmen können. In der Regel werden aus Mitteln des ESF keine Einzelpersonen gefördert. Vom ESF geförderte Maßnahmen müssen neben den EU-Mitteln nationale öffentliche und/oder private Gelder erhalten, was als „Kofinanzierungsprinzip“ bezeichnet wird.
Die Mittel aus dem ESF werden zusätzlich und ergänzend eingesetzt. Das bedeutet, dass gesetzliche Leistungen wie aus dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) oder dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) grundsätzlich vorrangig sind und durch den ESF nicht ersetzt werden können.
Auch im Förderzeitraum 2014 - 2020 wird es Fördermöglichkeiten aus dem ESF geben. Die Vorarbeiten dazu haben mit der Veröffentlichung der Legislativvorschlage der Europäischen Kommission im Oktober 2010 begonnen.
Nähere Auskünfte und Ansprechpartner enthalten die Internetseiten des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums.
www.esf.bayern.de
Status 22.03.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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