Kulturgutschutz; Eintragung

Kulturgüter (Kunstwerke, Bibliotheks- und Archivgut) werden in das "Verzeichnis national wertvollen Kulturguts" bzw. "Verzeichnis national wertvoller Archive" eingetragen, wenn ihre Abwanderung aus Deutschland einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde (Kulturgut), bzw. wenn sie von wesentlicher Bedeutung für die deutsche politische, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte sind (Archivgut). Die Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut bedarf der Genehmigung. Sie ist zu versagen, wenn bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls wesentliche Belange des deutschen Kulturbesitzes überwiegen.

Description

Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Eigentümers an dem Kulturgut oder von Amts wegen. Zuständige Behörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Vor der Entscheidung über die Eintragung wird ein fünfköpfiger Sachverständigenausschuss gehört, der aus Fachleuten der öffentlichen Verwaltungen, privaten Sammlern, Vertretern des Kunsthandels und Hochschullehrern besteht. Kulturgüter in kirchlichem Eigentum können nur auf Antrag eingetragen werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führt das Gesamtverzeichnis aller in den Ländern eingetragenen Kulturgüter und das Gesamtverzeichnis national wertvoller Archive.

Anträge auf Ausfuhr sind an den BKM zu richten. Mit der Eintragung sind für den Eigentümer steuerliche Vorteile verbunden. Zudem besteht in Fällen unzulässiger Verbringung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (etwa bei Diebstahl) neben den jeweiligen zivilrechtlichen Herausgabeansprüchen auf der Grundlage der nach der Richtlinie 93/7/ EWG des Rates vom 15. März 1993 erlassenen nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten ein unmittelbarer Rückgabeanspruch des Mitgliedstaates, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht worden ist, gegen den Besitzer.

Requirements

  • Kunstwerk oder anderes Kulturgut (Archivgut, Bibliotheksgut)
  • Kulturgut befindet sich in Bayern
  • Ausfuhr des Kulturguts aus dem Bundesgebiet würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten bzw. das Archivgut hat wesentliche Bedeutung für die deutsche politische, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte

Deadlines

Keine

Required documents

  • Angaben zum Kulturgut/Archivgut (Kurzbeschreibung)
  • Angaben zu dem/den Eigentümern (Zustellanschrift)
  • Kurze Begründung aus fachlicher Sicht zur Bedeutung des Kulturguts/Archivguts

Forms

  • Formloser Antrag

Fees

  • Keine

Status 17.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.