Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Arzt ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes) Ihre Ausbildung in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen haben, oder als deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates Ihre Ausbildung außerhalb des EU/EWR-Raumes abgeschlossen haben.
Description
Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Heilkunde ausüben will, bedarf hierzu der Gestattung. Wenn Sie den ärztlichen Beruf ausüben wollen, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Arzt. Die Approbation ist grundsätzlich Bürgern der EU und des EWR vorbehalten. Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU/EWR besitzen oder Ihre Ausbildung in einem Land außerhalb der EU/EWR abgeschlossen haben, ist eine vorübergehende oder eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des ärztlichen Berufs auch auf Grund dieser jederzeit widerruflichen Erlaubnis zulässig. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist in Bayern diejenige Regierung, in deren Bezirk Sie den ärztlichen Beruf ausüben möchten.
Requirements
Grundsätzlich wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie eine vollständige, abgeschlossene ärztliche Ausbildung nach dem Recht des Staates, in dem Sie die Ausbildung erworben haben, nachweisen können. Weitere Voraussetzungen sind:
- (Zuverlässigkeit:) dass Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,
- (Gesundheitliche Eignung:) Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet sind,
- (Sprachkenntnisse:) Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
- (Qualifikation:) eine nach dem Recht des Ausbildungsstaates abgeschlossene ärztliche Ausbildung nachweisen.
Deadlines
Es sind keine Fristen einzuhalten.
Required documents
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Nachweis über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung
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Nachweis über Ihre Straffreiheit
amtliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate (sog. amtliches Führungszeugnis der Belegart -O- zur Vorlage bei der zuständigen Regierung mit dem Zweck: Erteilung der Berufserlaubnis gem. § 10 BÄO)
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Ärztliche Bescheinigung
keine medizinischen Anhaltspunkte im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesärzteordnung, die einer ordnungsgemäßen Ausübung des ärztlichen Berufs entgegenstehen
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Tabellarischer Lebenslauf
mit ausführlicher Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
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Zertifikat eines anerkannten Spracheninstituts
über Sprachkenntnisse auf Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens oder ein vergleichbarer Nachweis
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Geburts- und ggf. Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
Fees
- Die Kosten sind abhängig von der Geltungsdauer der Erlaubnis. Je angefangenes Jahr werden 50 € berechnet.
Status 02.01.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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