Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise wird örtlich und überörtlich geprüft.
Description
Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen werden vom Rechnungsprüfungsausschuss, der aus der Mitte des Kreistags gebildet wird, örtlich geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt ist umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und
- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Status 16.04.2012
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