Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Description
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände,
- Wasser- und Bodenverbände,
- Landschaftspflegeverbände.
Was wird gefördert?
- Gewässerausbauten zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete,
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen,
- Gewässerpflege und -unterhaltungsmaßnahmen,
- Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,
- Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Requirements
Detailregelungen in den RZWas 2005, Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Deadlines
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde (Baubeginn = Vergabe des ersten Bauauftrags).
Status 01.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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