Reisepass; Ausstellung

Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Description

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Hinweise:

  • Seit 1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
  • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
  • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Fristen") nicht (mehr) möglich ist.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Inhalt des Melderegisters.

Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde. 

Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

Prerequisites

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

Deadlines

Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen

In Eil- und Notfällen: Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen 48 Stunden (zwei Werktagen); die Bestellung muss dann jedoch bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin eingegangen sein.

vorläufiger Reisepass: sofort möglich

Required documents

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

Forms

Fees

  • Fees, Bavaria-wide:

    Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR

    ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,00 EUR

    vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

    Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR

    Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR

     

    Verdoppelung der Gebühren:

    • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
    • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Legal bases

Status: 22.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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  • Online transactions, Bavaria-wide
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  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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