Umgangsrecht

Das Amtsgericht-Familiengericht entscheidet über Streitigkeiten betreffend den Umfang und die Ausübung des Umgangs mit einem Kind.

Description

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. Leider kommt es insbesondere bei einer Trennung der Eltern hierüber nicht selten zu manchmal erbittertem Streit der Eltern. Jeder Elternteil sollte sich im klaren sein, dass das Kind für eine stabile Entwicklung seiner Persönlichkeit regelmäßig den Kontakt auch zu dem anderen Elternteil braucht.

Bei Streitigkeiten kann das Amtsgericht-Familiengericht über den Umfang und die Ausübung des Umgangsrechts entscheiden, zum Beispiel durch Festlegung, welche Tage im Monat oder auch welchen Teil der Ferien ein Elternteil mit dem Kind verbringen darf.

Das Gericht kann das Umgangsrecht mit einem Elternteil nur insoweit einschränken oder ausschließen, als dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Für längere Zeit oder auf Dauer ist dies nur möglich, wenn andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. In Zweifelsfällen kann das Gericht auch zunächst einen "begleiteten Umgang" anordnen, der nur in Anwesenheit eines Dritten (etwa eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin des Jugendamts) stattfinden darf.

Auch Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Kindeswohl dient. Gleiches gilt für (sonstige) enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben, was in der Regel anzunehmen ist, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Auch in diesen Fällen kann das Familiengericht entsprechende Regelungen über den Umgang wie bei Elternteilen treffen.

Nähere Einzelheiten zum Umgangsrecht finden Sie in der Informationsbroschüre "Eltern und ihre Kinder" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Sie unter "Weiterführende Links" herunterladen können.

Requirements

Im Umgangsrechtsverfahren entschied bisher grundsätzlich das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Kindes lag. Bei Fehlen eines Wohnsitzes war der tatsächliche, auf Dauer angelegte Aufenthalt des Kindes im Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Ab dem 1. September 2009 ist für dann vor das Familiengericht gebrachte Umgangsverfahren das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist jedoch eine Ehesache (z.B. Ehescheidung) der Eltern des Kindes bei Gericht anhängig, so ist das Gericht der Ehesache auch für das Umgangsrechtsverfahren zuständig, und zwar sowohl vor als auch nach dem 1. September 2009.

Für die erste Instanz besteht kein Anwaltszwang, wenn das Umgangsrechtsverfahren nicht als Folgesache geführt wird.

Verstößt ein Elternteil gegen eine vom Amtsgericht-Familiengericht getroffene Umgangsregelung, so kann das Gericht gegebenenfalls Zwangsmittel androhen oder festsetzen. Allerdings darf nicht Gewaltanwendung (etwa durch den Gerichtsvollzieher) gegen ein Kind zugelassen werden, um ein Umgangsrecht durchzusetzen. Bei dauerhaften oder wiederholten erheblichen Pflichtverletzungen kann das Familiengericht ab 1. September 2009 zudem eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen. Bei beharrlichen Verstößen kommt auch eine Änderung des Sorgerechts von Amts wegen in Betracht oder eine zumindest teilweise Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs des betreffenden Elternteils gegen den anderen.

Remedy

Beschwerde

Related issues

Status 16.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.