Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände (Kampfmittel); Verhalten und Verantwortung

Wenn Sie Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

  • Lassen Sie die Gegenstände unbedingt unberührt!
  • Die Polizei unternimmt die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.
  • Wer ohne besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können auch strafrechtlich geahndet werden.

Description

Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden, etwa bei Baumaßnahmen oder auch in der Natur. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren birgt daher ein erhebliches Risiko und kann ernste Gefahren heraufbeschwören, was auch unbeabsichtigt, etwa bei Bodeneingriffen geschehen kann.

Verantwortung für Grundstücken und bei Baumaßnahmen

  • Die Grundstückseigentümer sind grundsätzlich für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, verantwortlich.
  • Bei Baumaßnahmen liegt die Verantwortung bei den Bauherren und den bauausführenden Firmen.
  • Grundlage für vorsorgliche Maßnahmen sind vor allem grundstücksbezogene historische Recherchen und eine darauf bezogene Gefahrenbewertung. Sind solche Maßnahmen veranlasst, haben die Verantwortlichen entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.
  • Die dabei geborgenen Kampfmittel werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst abgeholt.

Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln

Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu den Gefahren durch Kampfmittel sowie zu deren Abwehr enthält die Bekanntmachung "Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel". Über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern (siehe weiterführende Links) können diese Bekanntmachung und Adressenlisten von "Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung" und "Fachfirmen in der Luftbildauswertung" aufgerufen werden.

Status 05.07.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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