Wegen des Mangels an Musikschullehrern kann in bestimmten Fächern, in denen eine entsprechende Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss an den Hochschulen in Bayern nicht oder nicht in ausreichendem Maß angeboten wird (sog. Mangelfächer), die staatliche Anerkennung als Musiklehrer ausgesprochen werden.
Description
1. Die staatliche Anerkennung als Musiklehrer kann derzeit in den Fächern
- Akkordeon
- Elementare Musikerziehung
- E-Gitarre
- Schlagzeug
- Elektronische Tasteninstrumente
- Rhythmik
- Popmusik (Ensembleleitung/Bandcoaching)
ausgesprochen werden.
2. Im Bereich der Volksmusikinstrumente kann sie in den Fächern
- Akkordeon
- Hackbrett
- Zither
- Mandoline
ausgesprochen werden, soweit eine entsprechende Prüfung beim Bayerischen Musiklehrerverband erfolgreich abgelegt wurde.
Requirements
Die staatliche Anerkennung als Musiklehrer richtet sich an Berufsmusiker oder Musiklehrer, die keine musikädagogische Prüfung abgelegt haben. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist ein Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dieses überprüft die Eignung (instrumentale Befähigung, musiktheoretische Grundkenntnisse und musikpädagogische Befähigung) und Berufserfahrung des Antragstellers. Gegebenenfalls veranlasst es eine Begutachtung durch die Hochschule für Musik und Theater München.
Der Antragsteller muss das 35. Lebensjahr, im Bereich der Volksmusikinstrumente mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ferner muss er seinen Hauptwohnsitz in Bayern haben oder in Bayern eine musikpädagogische Tatigkeit ausüben.
Fees
- Für die staatliche Anerkennung fällt eine Gebühr von 30,-- Euro an.
Status 14.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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- Printed page, locally limited
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- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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