Bodenschutz- und Altlastenrecht; Vollzug

Die Bodenschutzgesetze sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung schützen den Boden als elementaren Bestandteil des Ökosystems ausdrücklich und umfassend und verzahnen vor- und nachsorgenden Bodenschutz.

Description

1. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt vor allem die Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen und bestimmt Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Vorsorge und Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten.

2. Die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung, insbesondere mit ihren Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerten für Schadstoffe.

3. Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) legt die sachliche Zuständigkeit in Bayern fest (Bodenschutzbehörde ist die Kreisverwaltungsbehörde, unterstützt u. a. durch die Wasserwirtschaftsämter). Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen für ein Bodeninformationssystem sowie das Altlastenkataster geschaffen.

4. Die VSU Boden und Altlasten enthält Regelungen für die Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern. Zulassungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 08.09.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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