Gentechnik; Genehmigung und Überwachung

Gentechnik ist eine molekularbiologische Methode zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.

Description

Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.

Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:

Genehmigungen / Zustimmungen für

  • Errichtung und / oder Betrieb gentechnischer Anlagen (Labor- oder Produktionsräume, Gewächshäuser oder andere geschlossene Systeme)
  • Durchführung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen
  • 
Überwachung von
  • gentechnischen Anlagen und Arbeiten
  • Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) z.B. Tiere, Pflanzen, Bakterien, Viren
  • in den Verkehr gebrachten Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, soweit nicht Lebens- oder Futtermittel

An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.

Deadlines

Je nach Art des Verfahrens: Beginn unmittelbar oder bis zu 90 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde

Required documents

  • Unterlagen nach dem Gentechnik-Wegweiser

    siehe "Weiterführende Links"

Fees

  • Gemäß Kostenverzeichnis, Nr. 8.V.0

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status 04.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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