Vorschlagswesen; Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger können sich mit Vorschlägen zur Verbesserung von Verwaltungsabläufen bei staatlichen Verwaltungsbehörden an die Bayerische Staatskanzlei wenden.

Description

Staat und Gesellschaft stehen vor immer neuen Herausforderungen. Reformen und Innovationen sind notwendig, um in einem ständigen Erneuerungsprozess zusätzliche Gestaltungsspielräume für Gegenwart und Zukunft zu gewinnen. Die Bayerische Staatsregierung möchte die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in diese Entwicklung einbinden. Das Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung ist ein Forum für Vorschläge unserer Bürgerinnen und Bürger, um die Staatsverwaltung in ihren Verwaltungsabläufen zu vereinfachen, beschleunigen, verbilligen oder sonst zu verbessern.

Die Vorschläge werden von der Bayerischen Staatskanzlei den zuständigen Staatsministerien zur eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Diese entscheiden - unter Ausschluss des Rechtswegs - endgültig über den Vorschlag, seine Annahme, Prämierung und gegebenenfalls besondere Würdigung. Ressortübergreifende und herausragende Vorschläge werden von der Innovationszentrale Moderne Verwaltung in der Bayerischen Staatskanzlei bearbeitet. Angenommen werden Vorschläge, die für die Verwaltung neuartig sind, Verbesserungen erwarten lassen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Verwirklichung verbundenen Aufwand stehen. Bei mehreren gleichartigen Vorschlägen ist die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs maßgeblich.

Vorschläge sind einzureichen mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und einer Erklärung, dass der Vorschlag vom Absender selbst entwickelt wurde, beim

Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 220011
80535 München

Außerdem soll der Vorschlag mit einem Kennwort versehen sein.

Weitere Informationen sowie ein Formular zum Einreichen eines Vorschlags finden Sie unter den unten aufgeführten Links.

Requirements

Vorschläge können alle einreichen, die an der weiteren Verbesserung der Verwaltung interessiert sind. Ausgenommen sind Personen und Institutionen, die sich gewerblich oder beruflich mit Organisations-, Automations- oder Controllingfragen beschäftigen.

Die Verbesserungsvorschläge müssen die staatliche Verwaltung betreffen, also zum Beispiel Finanzämter, Grundbuchämter oder Regierungen. Ausgenommen sind Vorschläge für

  • kommunale Behörden (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände)
  • staatliche Wirtschaftsbetriebe
  • Rechtsprechung
  • politisch gestaltende Regierungstätigkeit

Legal bases

  • Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 27.4.2000, Nr. B III 3 - 155200 - 1 - 41 (StAnz Nr. 18/2000)

Status 25.01.2012

Responsible for editing: Bayerische Staatskanzlei

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