Studentenwohnraumförderung

Der Staat fördert die Schaffung von Studentenwohnraum und die Instandsetzung älterer Studentenwohnheime, die bereits mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert wurden.

Description

Voraussetzung für eine Förderung ist ein dringender, nicht nur vorübergehender Bedarf an staatlich gefördertem Wohnraum für Studierende am jeweiligen Hochschulort. Die geförderten Wohnheimplätze dürfen während der gewählten Dauer der Belegungsbindung (möglich sind 15, 30 oder 45 Jahre) nur mit bedürftigen Studierenden belegt werden. Ausländische Studierende müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt mit einem Baudarlehen, das als Festbetrag gewährt wird. Es beträgt derzeit bei einer Belegungsbindung von 45 Jahren 26.500 € pro Wohnheimplatz.

Bewilligungsstelle ist die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern.

Ein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung besteht nicht.

Maßnahmen, die ohne die vorherige Zustimmung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern begonnen wurden, werden nicht gefördert.

Die benötigten Unterlagen finden Sie unter "Formulare".

Prerequisites

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, des privaten Rechts sowie natürliche Personen sein.

Deadlines

derzeit keine

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Das Verfahren ist kostenfrei.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status: 06.06.2013

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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