Kindesmisshandlung; Opfer

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) und Anzeigenerstattung bei der Polizei.

Description

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen (Ärztliches Attest) und bringen Sie dieses mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK)beraten Sie gerne.

Required documents

  • Personalausweis/Reisepass

Fees

  • kostenlose Beratung durch die BPFK
    kostenlose Anzeigenerstattung

Status 09.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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