Förderung der Anpassung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Description
Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z.B. Einbau einer behindertengerechten Sanitärausstattung, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum (in besonders gelagerten Fällen auch Mieter) ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 € erhalten.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München, die Stadt Augsburg und die Stadt Nürnberg zuständig.
Requirements
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird nur für die Anpassung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Ausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Required documents
-
Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
-
Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
-
Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
-
Kopie des amtlichen Ausweises
Fees
- Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Status 27.02.2012
Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"