Kraftfahrzeugsteuer

Wenn für Sie Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer entrichten.

Description

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt in erster Linie das Halten von Fahrzeugen (z. B. Pkw, Motorräder, Lkw, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuganhänger) zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

Sie müssen eine Steuererklärung (das ist im Regelfall die verkehrsrechtliche Fahrzeuganmeldung) bei der Zulassungsstelle abgeben, wenn

  • das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll,
  • Sie ein zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug erworben haben,
  • das Fahrzeug während der Dauer der Steuerpflicht verändert wird und sich dadurch die Höhe der Steuer ändert.

Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw ist nach ökologischen Kriterien gestaffelt. Die Steuer hängt daher insoweit vorrangig nicht mehr vom Hubraum des Motors ab, sondern vor allem von der CO2-bezogenen Einstufung.

Dieses Besteuerungssystem fördert durch gezielte Vergünstigungen die Entwicklung möglichst emissions- und verbrauchsarmer Fahrzeuge. Eine ausführliche Darstellung der maßgebenden Steuersätze und befristeten Steuerbefreiungen enthält die Broschüre ''Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Wohnmobile'' (siehe Links).

Die Zulassungsbehörde übermittelt von Amts wegen dem zuständigen Finanzamt die für die Besteuerung erforderlichen Daten. Sie brauchen also beim Finanzamt keine besonderen Unterlagen vorlegen.

Remedy

Einspruch (§ 347 ff AO)

Status 18.11.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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